Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Placke & Kulemann OHG
Salzmannstraße 56
48147 Münster

Handelsregister: HRA 10155
Registergericht: Amtsgericht Münster

Vertreten durch:
Carsten Placke
Julian Kulemann

Kontakt

Telefon: +49 251 1612251
E-Mail: info@vt-pk.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE292931620

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Webdesign

Design und Programmierung: TULUA Full Service GmbH
Eure Werbeagentur aus Mering
E-Mail: info@tulua.de
Telefon: +49 8233 7499750

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Placke & Kulemann OHG und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung und den Verkauf von Gegenständen und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von der Placke & Kulemann OHG zum Gegenstand haben.
2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit.

§2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote der Firma Placke & Kulemann OHG sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch die Placke & Kulemann OHG bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. Die entsprechende Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot. Unsere Angebote werden erst mit Erteilung eine Auftragsbestätigung, die auch in Form einer Rechnung erteilt werden kann, verbindlich.
3. Die Verwendung von Normen, Maßen, Zeichnungen und Abbildungen in Prospekten, Angeboten oder Vertragsunterlagen dient lediglich der Produktbeschreibung
und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften da. Eine Weitergabe oder Verwendung ist grundsätzlich unzulässig und kann entsprechend geahndet werden.

§3. Preise – und Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestimmung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk und beinhalten insbesondere nicht den Transport, Auf- und Abbau,
Übernachtung, Spesen sowie Betreuung durch unsere Techniker. Diese Kosten werden ebenso wie Nachtaufbauten und Umbauten ggf. gesondert in Rechnung
gestellt.
2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Versendungen nehmen wir für den Kunden und auf dessen Gefahr vor. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
3. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen und Zwischensummen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe ab Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die vereinbarte Vergütung netto (ohne Abzug) bei Miet-Vorgängen und den damit verbundenen zusätzlichen Leistungen sofort nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Bei Verkauf-Vorgängen ist die vereinbarte Vergütung netto (ohne Abzug) per Vorkasse fällig.
5. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld des Kunden angerechnet. Anderslautende Tilgungsbestimmungen des Kunden sind nicht
zulässig und damit unbeachtlich. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Ist die Erfüllung unsrer Zahlungsansprüche wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekennt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir noch nicht ausgelieferte Produkte zurückhalten. In diesem Fall werden zudem ohne besondere Aufforderungen sämtliche unserer Forderungen gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig.

§ 4. Annahme- und Lieferverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.1 Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters / Käufers und wird von uns nach optimalen Gesichtspunkten ausgewählt. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung durch den Mieter oder sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person ausgeliefert hat. Die Transportzeit gilt als Mietzeit.

4.2 Bereitstellung und Lieferungen
Die Vereinbarung eines Kauf- oder Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Termins aus von uns zu vertretenden Umständen unmöglich und ist eine Verschiebung des Lieferbeginns für den Kunden nachweislich ohne Interesse, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei uns oder einem unserer Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen etc. berechtigen uns – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden – vom Vertrag zurückzutreten oder den Lieferbeginn um die Dauer der Verhinderung hinausschieben. Für fahrlässig von uns verursachtem Lieferverzug bzw. Unmöglichkeit oder Unvermögen haften wir – und zwar nach den gesetzlichen Bestimmungen – ansonsten nur soweit es sich um die Verletzung der wesentlichen Vertragspflicht handelt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 5. Mängelgewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen insbesondere nach §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist. Mängel eines Teils der gelieferten Produkte berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur 5. Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % können nicht beanstandet werden. Soweit ein von uns vertretener Mangel des von uns zu liefernden Produkts vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl nur berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) zu verlangen. Soweit dem Produkt eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir darüber hinaus nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit der Zweck der jeweiligen Zusicherung sich lediglich auf die Vertragsgemäßheit der zugrunde Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden erstreckte. Für einfach fahrlässige Vertragsverletzungen haften wir nur und zwar nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung ebenfalls auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen in die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind, Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 6. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Ziffern, insbesondere Ziffern 4. und 5. vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche insbesondere gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung und gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7. Gerichtstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Münster, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.

B) Sonderbedingungen im Mietservice
Neben unter A) geregelten Bedingungen gilt im Mietservice zusätzlich Folgendes

1. Mietzeit
Die Produkte werden nur für eine Periode von mindestens einem Tag vermietet. Die Mietzeit beginnt, wenn nichts anderes vereinbart, mit der Auslieferung von
unserem Lager und endet mit dem Wiedereintreffen der Mietsache in unserem Lager.

2. Rücklieferung durch den Kunden
Gemietete Produkte müssen, wenn nichts anderes vereinbart, spätestens bis 12:00 Uhr an dem auf den letzten Miettag folgenden Tag in unserem Lager wieder eingegangen sein. Hält der Kunde den Rückliefertermin nicht ein, gerät der Kunde in Verzug und ist zum Schadensersatz verpflichtet. Als Mindestschaden hat der
Kunde die vereinbarte Tagesmiete zuzüglich 50% zu zahlen. Dabei ist der Kunde berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Verzuges kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu
machen.

3. Geräte Sicherung
Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die vermieteten Produkte nicht beschädigt werden bzw. verloren gehen. Der Kunde hat die vermieteten
Produkte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und dabei insbesondere unsere Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen zu befolgen.
Der Kunde ist bei Anlieferung verpflichtet, die gelieferten Produkte auf Vollständigkeit zu prüfen. Bei Rückgabe kann der Kunde nicht mehr einwenden,
dass fehlende Geräte nicht mit angeliefert wurden. Beim von dem Kunden zu vertretenden Verlust oder irreparabeler Beschädigung der gemieteten Geräte ist der Kunde verpflichtet, uns die Kosten für die Neuanschaffung zu ersetzen. Ein Abzug „Neu für Alt“ ist ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass uns in Folge des Verlustes bzw. irreparabeler Beschädigung ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir sind berechtigt, von dem Kunden einen über die Neuanschaffungskosten hinausgehenden Schaden ersetz zu verlangen. Eine Untervermietung der gemieteten Produkte ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht gestattet. Die gemieteten Produkte dürfen nur an den vereinbarten Einsatzorten verwendet werden. Der Kunde ermöglicht uns die jederzeitige Überprüfung der Geräte. Zur Minderung des Risikos empfehlen wir den Abschluss einer geeigneten Versicherung. Die Betriebshaftpflicht des Vermieters kann auf keinen Fall in Anspruch genommen werden. Auch nicht, wenn die Versicherung des Kunden die Regulierung ablehnt. Insbesondere möchten wir auf die sog. VeranstaltungsAusfall-Versicherung hinweisen, da im Falle kurzfristiger Ansage dennoch der volle Mietpreis zu zahlen ist. In jedem Fall hat der Kunde sofort und ohne Verzug die Zahlungen zu leisten unabhängig davon, ob eine evtl. Versicherungserstattung zu erwarten ist. Einen Zahlungsverzug durch längere Versicherungsverhandlungen zwischen dem Kunden und seiner Versicherung wird nicht akzeptiert.

4. Stornierung – Rücktritt
Bei Stornierung eines Vermietauftrages bis zu 60 Tagen vor dem Zeitpunkt des vereinbarten ersten Miettages entstehen für den Kunden nur anteilige Planungskosten. Erfolgt sie später, betragen die fälligen Stornierungskosten:
– bis 30 Tage vor Mietbeginn 25% der Vertragssumme
– bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% der Vertragssumme
– bis 5 Tage vor Mietbeginn 75% der Vertragssumme
Danach ist die volle Vertragssumme fällig. 100% Ausschlaggebend ist das Datum der Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt, unsere dem Mieter überlassenen Geräte aus seinem Besitz zu entfernen, ohne dass es eines gerichtlichen Titels bedarf und wofür uns der Mieter schon jetzt ungehinderten Zugang gewährt.

5. Rechte Dritter
Der Kunde hat die vermieteten Produkte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, uns unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Produkte dennoch gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartige Eingriffe Dritter erforderlich sind.

6. Verspätete oder nicht ordnungsgemäße Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe und/oder Rückgabe beschädigter Geräte hat der Kunde den uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Waren die zurückzugebenden Produkte für einen anderen Mieteinsatz vorgesehen, ist der Kunde verpflichtet, an uns den insoweit vorgesehenen vollen Mietpreis zu entrichten. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir sind berechtigt, auch einen uns entstandenen weitergehenden Schaden von dem Kunden ersetzt zu verlangen.

7. Ersatz- (Back Up-) Equipment
Dem Kunden wird dringend dazu geraten, für Back Up Equipment zu Sorgen. Technisches Versagen der vermieteten Produkte kann nie ausgeschlossen
werden. Dieses setzt aber auf keinen Fall einen automatischen Schadensersatzanspruch in Kraft. Die Vermietung unserer Produkte kann mit oder ohne Betreuung erfolgen. Erfolgt die Anmietung ohne Betreuung, muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass angemessen ausgebildetes Personal von ihm gestellt wird.

§ 8. Ergänzende Bedingungen bei Mietverträgen mit Service

8.1 Auf- und Abbau
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass uns eine angemessene Zeit am Vortag der Veranstaltung bzw. wie in der Bestätigung hinterlegten Zeitspanne für den Auf- und Abbau bzw. einem etwaigen Umbau zur Verfügung steht. Dem Kunden obliegt es weiterhin, den Veranstaltungsraum in einem für den Aufbau geeigneten Zustand bereitzuhalten und sämtliche Vorkehrungen zu treffen. In dem vereinbarten Mietpreis sind die Kosten für Umbau, unvorhersehbare Nacht- und Wochenendarbeit, Erweiterungen sowie Verzögerungen durch Dritte wegen Nichtfertigstellung vorausgegangener Leistungen nicht enthalten. Der damit verbundene Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung der Techniker sind im Preis ebenfalls nicht enthalten. Diese werden nicht berechnet, wenn der Kunde angemessen für Übernachtung und Verpflegung der Techniker sorgt. Ansonsten gilt eine Spesenpauschale von 35,00 € pro Person und Tag als vereinbart. Übernachtungen werden nach Beleg abgerechnet.

8.2 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet von Beginn des Aufbaus unserer Produkte bis zum Abbauende für jeden Verlust und Beschädigung der vermieteten Produkte. Der Kunde hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten auch in der veranstaltungsfreien Zeit gesichert sind und nicht anderweitig benutzt werden.

§ 9. Besondere Obliegenheiten des Mieters
Sturm/Wind: Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sicherung der Geräte. Auch gegen evtl. Regen oder sonstigen Niederschlag.
Behörden: Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen.
Subunternehmer: Der Mieter hat sich von der ordnungsgemäßen, gewerblichen Tätigkeit evtl. Subunternehmer zu überzeugen. Evtl. Sicherheitsauflagen oder Bestimmungen sind unaufgefordert vorzulegen. Bauabnahmen oder sonstige Auflagen beim Bühnenbau sind entsprechend nachzuweisen. Evtl. Verzögerungen oder gar Stilllegungen die auf die Arbeit eines Subunternehmers zurückzuführen sind liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden und können in keiner Weise mit unserer Leistung in Verbindung gebracht werden.

C) Sonderbedingungen Verkauf/Installation
Für den Verkauf und die Installation unserer Produkte gelten neben den unter A) geregelten Bedingungen zusätzlich Folgendes

1. Teillieferungen und Teilleistungen
Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt

2. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem
Kunden entstandenen Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Waren erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen können. Bei Einbau, Vermischung oder Verbindung von uns gelieferter Produkte, die noch in unserem Eigentum stehen, mit fremden Sachen werden wir Miteigentümer an den neu entstandenen Gegenständen im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Produkten zu den Mitverwendeten fremden Sachen. Der Kunde tritt insoweit schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsanrechte an dem vermischten Bestand über den oder die neuen Gegenstände an uns ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwenigen Sorgfalt für uns. Der Kunde ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit an uns zu leistenden Zahlungen in Verzug ist. Die darüber hinausgehende Verwertung und/oder Sicherheitsübereignung von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Produkte ist unzulässig. Die aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir
ermächtigen den Kunden insoweit widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Wir können die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte wird der Kunde auf unser fortbestehendes Eigentum hinweisen. Wir sind vom Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde hat auf seine Kosten Zugriffe Dritter abzuwähren. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die von uns unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte ohne weitere Voraussetzungen an uns zu nehmen. Der Kunde erteilt uns bereits jetzt unwiderruflich die
Erlaubnis, zu diesem Zweck seine Geschäftsräume aufzusuchen. Die Kosten des Abtransports trägt der Kunde in voller Höhe. Auf unsere Anforderung ist der Kunde verpflichtet, stattdessen die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte auf eigene Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden. Wir sind nach Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu deren Verwertung berechtigt. In der Zurücknahme von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Ein Rücktritt ist lediglich bei einer durch uns veranlassten Pfändung gegeben. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25% unserer offenen Forderungen aus dem mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindungen, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben. Der Kunde trägt Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen

3. Software, Zeichnungen, Unterlagen und Literatur
Soweit – was ausdrücklich vereinbart werden muss – Software und Literatur zu den verkauften Produkten gehören, wird für diese dem Kunden ein
einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf die Software und Literatur weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein darüber hinausgehendes Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Software und Literatur sind vom Umtausch ausgeschlossen, sofern die Produktverpackung geöffnet oder das Lizenzsiegel beschädigt wurde. Das gleiche gilt für CAD Zeichnungen sowie sämtliche Planungsunterlagen.

4. Gebrauchte Ware
Beim Verkauf von gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen

5. Ausfuhr
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausfuhr von uns gelieferter Produkte nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamts für die gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus geschehen darf. Soweit der Kunde die Ausfuhr in das Ausland beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von dem Kunden selbst einzuholen. Zollbestimmungen sind ebenso zu beachten.

6. Sonstige Vereinbarungen
Alle vorher genannten Bedingungen gelten auch für Zubehör etc. Mit dem Erscheinen dieser AGB’s werden alle vorherigen ungültig

7. Salvatoresche Klausel
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen nicht gültig sein, oder der rechtlichen Wirksamkeit entbehren, so bleibt die
Wirksamkeit des Restvertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der ungültigen Regelung tritt die von dem Vertragspartner als gewollt angenommene Regelung

Stand 01/2020
Placke & Kulemann OHG, Salzmannstraße 56, 48147 Münster

 

AGB Download